Ratgeber · Zaun

Einfriedung mit Zaun:
Das müssen Sie wissen

Die Eintragung im Grundbuch legt die rechtlichen Grenzen Ihres Grundstücks fest. Um diese auch optisch zu markieren, bedarf es einer Einfriedung. Häufig findet man diese in Form eines Zaunes oder einer Hecke.

Eben mal einen Zaun aufstellen oder eine Hecke pflanzen – So einfach geht es leider nicht. Hier finden Sie alle Informationen, die bei der Einfriedung beachtet werden müssen.

Welche Möglichkeiten gibt es, ein Grundstück einzugrenzen?

Die Einfriedung Ihres Grundstückes kann sehr unterschiedlich erfolgen. Es stehen Ihnen verschiedene Mittel zur Verfügung. Zwischen diesen Arten unterscheidet man grundsätzlich:

  • Tote Einfriedung: Dazu zählenbeispielsweise Mauern, Zäune, Schranken oder Erdwälle.
  • Lebendige Einfriedung: Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Hecken, Baumreihen oder Sträucher.
  • Geschlossene Einfriedung: Diese Einfriedungsart bietet vor allem Sichtschutz. Dabei gilt zu beachten, dass beispielsweise Mauern nicht nur die Durchsicht vermeiden, sondern gegebenenfalls auch Lichtwege nehmen. Nachbarschaftsrechtliche Auseinandersetzungen sind deshalb nicht auszuschließen.
  • Offene Einfriedung: Licht- und luftdurchlässige Einfriedungsarten werden dahingegen als angenehmer empfunden. Hier bieten sich beispielsweise Metall-Zäune an.

Hecke, Mauer oder Zaun – Womit einfrieden?

Die Einfriedung des Grundstücks mit Hilfe einer Hecke ist zwar relativ kostengünstig, jedoch sehr pflegeintensiv. Es Bedarf nicht nur einen regelmäßigen Beschnitt. Vor allem die Planung vor der Anpflanzung sollte gut bedacht werden, um Ihre Grundstücksgrenzen und gesetzliche Regelungen einzuhalten. Hier gelten die gleichen Abstandsregelungen wie bei Bäumen oder Sträuchern.

Die Mauer als Einfriedungsart ist im Gegensatz zur Hecke in der Anschaffung relativ teuer. Diese langfristige Option ist zudem auch geschlossen und somit lichtundurchlässig. Sie kann jedoch beispielsweise an stark befahrenen Straßen als Lärmeindämmung dienen.

Am häufigsten werden Grundstücke durch Zäune eingefriedet. Sie sind nicht nur langlebig, sondern auch pflegeleicht und relativ kostengünstig. Durch die Vielzahl verschiedenster Materialien und Designs findet jeder einen passenden Zaun für sein Grundstück. Ob als Rostzaun oder in beschichteter Ausführung. Ob als offene oder geschlossene Variante. Ihre Möglichkeiten sind fast unzählig.

Tipp:

Mit unserem Konfigurator haben Sie die Möglichkeit Ihren Zaun ganz individuell zu gestalten.

Zaun Belluno in feuerverzinkter Ausführung mit Spitze Stab an Mauer befestigt
©ELEO: feuerverzinkter Mauerzaun Belluno an Steinpfosten befestigt

Unsere Modelle im Überblick

  • -15% ab 3.000 € Spitzen frei wählbar Beschichtung wählbar Ancona Zaunelemente Ancona, gerade Ausführung mit Spitze Kugelstab, pulverbeschichtet

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Wichtige Fragen zur Einfriedung

Die Einfriedung ist sehr gesetzeslastig. Daher haben wir die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema bereits hier für Sie beantwortet.

1. Gibt es eine Einfriedungspflicht?

Deutschlandweit besteht keine einheitliche Einfriedungspflicht. Regelungen variieren je nach Bundesland.

  • Keine Einfriedungspflicht: Baden-Württemberg (im Ortskern), Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen
  • Einfriedungspflicht, wenn Einfriedung ortsüblich ist: Berlin, Brandenburg
  • Einfriedungspflicht für bebaute Gewerbegrundstücke innerorts: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
  • Einfriedungspflicht auf Verlangen des Nachbarn: Baden-Württemberg (in Außenbezirken), Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen

2. Wer muss eine Einfriedung zahlen?

Freiwillige Einfriedungen müssen natürlich aus eigener Tasche bezahlt werden. Die Sachlage ändert sich hingegen bei einer bestehenden Einfriedungspflicht. Je nach Bundesland gibt es in diesem Fall zwei unterschiedliche Regelungen, wer die Kosten tragen muss.

Der Paragraph 922 BGB legt die gemeinsame Einfriedung fest. Hierbei müssen beide Nachbarn die Kosten zu gleichen Teilen tragen.

Zusätzlich beeinflusst ein Überbleibsel des Allgemeinen Preußischen Landrechts das Einfriedungsrecht. Die sogenannte Rechtseinfriedung besagt, dass bei zwei nebeneinander liegenden Grundstücken derjenige Eigentümer die Einfriedung bezahlen muss, dessen Grundstück (von der Straße aus gesehen) auf der linken Seite liegt.

3. Können Nachbarn die Einfriedung des eigenen Zauns beeinflussen?

Ja, im Sinne des Nachbarschaftsschutzgesetzes. Es regelt das öffentliche Nachbarschaftsrecht. Dieses enthält unter anderem Regelungen über die Einfriedung. Diese gelten jedoch nur auf Verlangen des Nachbarn.

4. Gibt es weitere Regelungen, die bei der Einfriedung meines Grundstücks zu beachten sind?

Teilweise gibt es deutschlandweit zusätzlich auch noch „ortsübliche Reglungen“. Diese richten sich nach der Beschaffenheit des Ortsteils oder der Siedlung. Sie bestimmen die Art der Einfriedung, die Beschaffenheit und die Höhe. Die genauen Details können Sie über Ihre Gemeinde erfragen.

Zusammengefasst heißt das

Die Einfriedung wird durch eine Vielzahl von Regelungen bestimmt. Deutschlandweit einheitliche Regelungen gibt es kaum. Unterschiede gibt es von Bundesland zu Bundesland. Zudem werden teilweise in den Bebauungsplänen der Heimatgemeinde Regelungen aufgesetzt, die beispielsweise das Material oder die Höhe beeinflussen. Auch Nachbarn können auf die Einfriedung Ihres Grundstücks einwirken. Für Zäune gilt jedoch meistens, dass seitliche Zaunpfähle auf das eigene Grundstück gerichtet sein sollten. Somit sieht der Nachbar nur die glatte Seite des Zauns.

Autor/in

Katrin Weinkauf

Autor/in

Katrin Weinkauf

Rechts- und Sicherheitsexpertin

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