Bauvorschriften für französische Balkone
Ein französischer Balkon ist eine stilvolle Zierde für bodentiefe Fenster und Türen und dient als Absturzsicherung. Was es baurechtlich bei der Wahl eines französischen Balkons zu beachten gilt, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.
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Das sagt das Baurecht zu Absturzsicherungen an bodentiefen Fenstern
In Deutschland regelt das Baurecht der einzelnen Bundesländer die Bauvorschriften für französische Balkone. Solche Geländer, die mit einem klassischen, begehbaren Balkon nicht vergleichbar sind, werden auch als Umwehrung bezeichnet. Sie dienen zum Schutz vor Abstürzen aus bodentiefen Fenstern und Türen.
Die Bauvorschriften für einen französischen Balkon an Fenstern oder Türen variieren je nach Bundesland und werden anhand der Absturzhöhe definiert. Eine Umwehrung bzw. eine Absturzsicherung wird immer dann erforderlich, wenn begehbare Flächen an solche angrenzen, die mindestens einen halben bis ganzen Meter tiefer liegen.
Für französische Balkone in Gebäuden, zu denen regelmäßig Kleinkinder unter sechs Jahren Zugang haben, gelten zusätzliche Anforderungen, um das Überklettern der Geländer zu verhindern. Unabhängig von den Landesbauordnungen geben auch die Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien und Arbeitsstättenregeln Informationen zur Höhe der Absturzsicherung/Umwehrung.
Diese Höhe muss Ihre Absturzsicherung haben
Als Richtwert können Sie sich merken, dass das Geländer mindestens hüfthoch sein muss – ausgehend von der Hüfthöhe eines Erwachsenen. Damit auch großgewachsene Personen vor Abstürzen geschützt sind, sollte die Höhe des französischen Balkons etwa 1,10 m betragen. Als Mindesthöhe gelten 0,80 m.
Für die meisten deutschen Bundesländer gelten folgende Regelungen zur Umwehrungshöhe von Fensterbrüstungen:
Absturzhöhe | Höhe der Absturzsicherung |
---|---|
≤ zwölf Meter | 0,80 Meter |
> zwölf Meter | 0,90 Meter |
Wenn die Geländerhöhe also etwa 1,10 Meter beträgt, wird den baurechtlichen Anforderungen entsprochen.
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Zur Kindersicherung – Mindestmaße der Gitterabstände
Für die Sicherheit von Kindern gelten noch weitere Bestimmungen. So dürfen die Abstände der Stäbe in den Geländerelementen maximal 12 cm betragen, um zu verhindern, dass Kinder ihren Kopf hindurchstecken können. Es ist zudem empfehlenswert, dass die Gitterstäbe senkrecht und nicht waagerecht verlaufen, um Kindern das Hochklettern zu erschweren. Ein Überklettern der Absturzsicherung kann auch dadurch erschwert werden, indem der Handlauf nach innen gesetzt wird.
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